Bockbier
Ab sofort ist unser Bockbier fertig und wir schenken es in unserer Gaststube und Biergarten wieder vom Fass aus. Wir wünschen zum Wohl!
Ab sofort ist unser Bockbier fertig und wir schenken es in unserer Gaststube und Biergarten wieder vom Fass aus. Wir wünschen zum Wohl!
Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt. Leider bin ich zu blöd und finde diese Veröffentlichung heute Abend immer noch nicht, aber diese ist ab Morgen gültig.
Darin steht anscheinend folgendes für uns Relevantes (Natürlich unter Vorbehalt):
Die 7-Tage-Infektionsinzidenz wird abgelöst. Aber dann doch nicht ganz: Ab Inzidenz von 35 gilt die bekannte 3G-Regel in Innenräumen.
An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel.
Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. In geschlossenen Räumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Allerdings entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist nun der neue Maskenstandard in Bayern.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos. Jeder darf also wieder mit jedem und egal aus wieviel Hausständen etc.
Über die Kontaktnachverfolgung habe ich derzeit noch nichts in Erfahrung bringen können, dann wird das wahrscheinlich weiter so gehandhabt.
Wir versuchen Sie weiter auf dem Laufenden zu halten.
Ab Montag, den 23. August 2021 gibt es eine wichtige Änderung in den Vorschriften. In Innenräumen, also Gaststube/Wirtschaft usw. ist der Eintritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Gäste erlaubt! Bitte bringen Sie die nötigen Unterlagen bzw. Nachweise mit. Im Biergarten (Außenbereich) gilt diese Vorgabe derzeit nicht!
Vielen Dank erst einmal an alle unsere Gäste! Es war wirklich toll das jeder mit gemacht hat die ganzen Auflagen zu erfüllen und sich daran gehalten hat und uns damit ermöglicht hat unseren Biergarten wieder zu öffnen. Das war ganz große Klasse. Ein großes Dankeschön! Und kaum eine Woche ist vergangen und es gibt wieder neue Regeln. Die mittlerweile Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) wurde veröffentlicht und bringt einige Erleichterungen, die aber erst richtig in der Gastronomie „durchschlagen“ wenn die Inzidenz bei uns im Landkreis Neu-Ulm unter 50 fällt. Ich schreibe bzw. hinterlege die Informationen auf unserer „Corona“-Seite.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seine Zustimmung zur vorgelegten Allgemeinverfügung des Landratsamts Neu-Ulm für weitere Öffnungsschritte erteilt. Damit ist es nun amtlich möglich unseren Biergarten am Mittwoch, den 02.06.2021 unter Auflagen zu öffnen. Zu Ihrer Information: Die Inzidenz im LK-Neu-Ulm ist gegenüber gestern leicht gestiegen (Heute 64,5) – das hat aber noch keine Auswirkungen da wir uns im Korridor zwischen 50 bis 100 befinden. Deshalb noch einmal der Hinweis: Die Auflagen machen nicht wir (!) und diese sind zum einen Inzidenz abhängig (Landkreise) und zum andern gibt es auch noch Unterschiede bei den Bundesländern. Wir würden uns jedenfalls – trotz der Herausforderungen und Umstände – riesig freuen, wenn jemand vorbei kommt. Wir versuchen einfach das Beste aus der Situation zu machen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wir denken gemeinsam klappt das.
Wir gehen heute (Inzidenzstand: 61,1) davon aus das wir am Mittwoch, den 2. Juni unseren Biergarten öffnen dürfen und das auch ausprobieren. Bei der Registrierungspflicht bzgl. Kontaktdaten bleibt es. Es ist nun auch möglich sich über die Luca-App zu registrieren. FFP2-Masken müssen beim Laufen benutzt werden und dürfen erst am Tisch abgesetzt werden. Wir in Bayern dürfen noch keine Innengastronomie betreiben, also bei schlechtem Wetter gibt es keine Ausweichmöglichkeit. Der Biergarten muss um 22:00 Uhr schließen. Dazu kommt derzeit die Testpflicht für noch nicht fertig Geimpfte (Letzte Impfung + 14 Tage). Soweit mal wieder ein paar Infos.
Am Mittwoch, den 26. Mai ist die Inzidenz im LK-Neu-Ulm auf unter 100 gefallen (82). Gestern lag diese bei 78 und am heutigen Freitag bei 74. Der Fachbereich Gewerberecht des Landratsamtes Neu-Ulm hat bereits eine Allgemeinverfügung für die Öffnung vorbereitet. Hält der Trend bis Sonntag, 30.05. an, wird diese Allgemeinverfügung noch am Sonntag an die Regierung von Schwaben geschickt. Nach Zustimmung und Veröffentlichung tritt diese dann in Kraft und ermöglicht uns dann am Mittwoch, den 2. Juni zu öffnen (am 8 Tag). Das ist der derzeitige Stand. Allerdings sind wir momentan im Bereich zwischen 50 und 100 – das heißt vor allem noch die bekannte Testpflicht. Wir sind gespannt wie sich die Zahlen morgen und am Sonntag darstellen.
Wir warten ebenfalls darauf zu öffnen und verfolgen die Zahlen täglich. Von der kurzfristigen Modifizierung der bayrischen Allgemeinverfügung bzgl. Pfingsten konnten wir hier im LK Neu-Ulm nicht profitieren. Für Öffnungen nach dem Pfingstwochenende, also für Landkreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz erst ab dem 19.05.21 stabil unter den einschlägigen Werten liegt, verbleibt es bei der bisherigen Berechnungsmethode, wonach zum 8. Tag die Zulassung weiterer Öffnungsschritte erfolgen kann. Heute, am Samstag, den 22. Mai sind die Zahlen wiederholt gestiegen. (Stand der 7-Tage-Inzidenz: 137). Wenn man jetzt projektiert mit sinkenden Fallzahlen (R(t)=0,7) in den nächsten Tagen wäre der erste Tag unter 100 der Dienstag, 25. Mai. In diesem Idealfall von sinkenden Zahlen wäre die Öffnung am (8. Tag) Dienstag, den 1. Juni ! Also müssen wir momentan davon ausgehen das es im Mai leider auch nichts mehr wird und mir jetzt von Anfang Juni ausgehen müssen. Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen verständlich und nachvollziehbar erklären.
Es gibt auf der Homepage Zi-Frühindikatoren zu COVID-19 die Möglichkeit ZI-Projektionen einzusehen bis zu welchem Datum die Zielinzidenzen (z.B. LK Neu-Ulm) erreicht werden sollen/können. Ein guter Anhaltspunkt für uns am Morgen um die Situation besser einschätzen zu können (also wie sich die Zahlen heute ausgewirkt haben). Und dann ist man auf einmal blitzschnell wach – denn man sieht folgendes:

Man reibt sich die Augen und denkt erst mal gar nichts – außer da hat sich die Situation wohl verschlechtert. Aber es ist klar für einen aktuellen R-Wert von größer oder gleich 1 ( heute 1,02) kann eine niedrigere Zielinzidenz nicht berechnet werden. Hoffen wir auf einen niedrigeren R-Wert in den nächsten Tagen (Morgen ist ja Feiertag und Wochenende ist auch im Anmarsch). In diesem Sinne wünschen wir Ihnen morgen einen schönen Feiertag!
Es geht momentan nur um den Biergarten (Außenbereich). Auch bei schlechtem Wetter (Regen, Sturm, etc.) darf niemand in die Gaststube nach derzeitigem Stand! Es hängt derzeit von der 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Neu-Ulm ab – diese muss an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegen. Erst ab dieser Zeit ist es uns möglich den Biergarten unter bestimmten Auflagen zu öffnen. Stand heute (11.05.2021) liegt die 7-Tage-Inzidenz im LK Neu-Ulm bei 176,9(!). Daher ist eine Prognose oder Planung derzeit wirklich unrealistisch. Wir müssen noch etwas abwarten und Geduld haben. Auf unserer „Coronaseite“ aktualisiere ich die Tage zusätzliche Informationen.