14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt. Leider bin ich zu blöd und finde diese Veröffentlichung heute Abend immer noch nicht, aber diese ist ab Morgen gültig.
Darin steht anscheinend folgendes für uns Relevantes (Natürlich unter Vorbehalt):
Die 7-Tage-Infektionsinzidenz wird abgelöst. Aber dann doch nicht ganz: Ab Inzidenz von 35 gilt die bekannte 3G-Regel in Innenräumen.
An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel.
Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. In geschlossenen Räumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Allerdings entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist nun der neue Maskenstandard in Bayern.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos. Jeder darf also wieder mit jedem und egal aus wieviel Hausständen etc.
Über die Kontaktnachverfolgung habe ich derzeit noch nichts in Erfahrung bringen können, dann wird das wahrscheinlich weiter so gehandhabt.
Wir versuchen Sie weiter auf dem Laufenden zu halten.