Frohe Ostern
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie von ganzem Herzen Frohe Ostern, viel Sonnenschein, einen fleißigen Osterhasen und schöne Feiertage! Am Ostersonntag haben wir geöffnet und am Ostermontag geschlossen (Montag´s Ruhetag).
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie von ganzem Herzen Frohe Ostern, viel Sonnenschein, einen fleißigen Osterhasen und schöne Feiertage! Am Ostersonntag haben wir geöffnet und am Ostermontag geschlossen (Montag´s Ruhetag).
Nur zur Info: Heute (Donnerstag, den 24.3.22) bei dem schönen Wetter öffnen wir mal unseren Außenausschank das erste Mal dieses Jahr. Diese Möglichkeit hatten wir schon Jahre nicht mehr im März. Bei uns ist es im Moment warm und windstill und damit wunderschönes Biergartenwetter.
Sehr geehrte Gäste,
wir haben nun endlich ab Dienstag, den 8. Februar wieder wie gewohnt geöffnet! Jetzt sind wir alle vollständig geimpft, geboostert und nun sogar genesen. Uns geht es gut und wir freuen uns wieder auf Ihren Besuch!
Sehr geehrte Gäste!
Trotz aller Dreifachimpfung inkl. Booster wurde bei den täglichen Schnelltests von uns am Montag, den 24. Januar 2022 einer als Positiv angezeigt (allerdings Symptomfrei). Selbstverständlich wurde daraufhin gleich ein PCR-Test in die Wege geleitet. Allerdings kann die Mitteilung dieses Ergebnisses aufgrund der momentanen Lage sogar länger dauern als 72 Stunden. Aus Sicherheitsgründen schließen wir daher unseren Betrieb bis auf weiteres.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, da wir immer alles getan haben, um das Virus bei uns nicht zu verbreiten.
Auf Bald wieder
Ihr Bärenwirt Neuhausen-Team
Unser diesjähriger Betriebsurlaub findet statt vom Montag, den 20. Dezember 2021 bis einschließlich Montag, den 17. Januar 2022. Ausgenommen davon ist unser Brauerei-Direktverkauf an Hl. Abend und Silvester jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Ab dem heutigen Dienstag, den 16. November 2021 tritt die 2G-Regel für die Gastronomie in Bayern in Kraft. Das bedeutet der Eintritt ist nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt! Also bitte Impfausweis und Identitätsnachweis dabei haben. Wir haben am Eingang eine Klingel angebracht. Einfach klingeln und nach Kontrolle der Formalitäten werden Sie herein gebeten. Wir bitten um Verständnis – aber das ist momentan leider nicht anderst umsetzbar für uns. Wir hoffen trotzdem auf Ihren Besuch!
Aufgrund der aktuellen bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich Änderungen:
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm über dem Wert von 300 Fällen pro 100.000 Einwohnern liegt und die Auslastung der Intensivbetten über 80% beträgt gelten für den Landkreis Neu-Ulm ab Sontag, den 7. November 2021 die Regelungen der Krankenhausampel für die Stufe Rot!
Das bedeutet: Es gilt 3G Plus. Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske (Absetzen nur am Tisch erlaubt). Der Zutritt ist nur für vollständig geimpfte und genesene Personen sowie für Personen die einen aktuellen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können möglich! Ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest ist nicht ausreichend. Unverständlicher Weise scheinen die Vorgaben dabei verschärft zu sein: Erleichterungen zur Maskenpflicht, Abstand oder Personenobergrenzen sind nicht möglich.
Aufgrund der umkalkulierbaren Lage momentan und den kommenden Monaten ist es uns leider nicht möglich unser diesjähriges Entenessen durchzuführen. Deshalb haben wir uns nach reiflichen Überlegungen und Gesprächen dazu entschlossen dieses Jahr das Entenessen wieder komplett abzusagen! Wir hoffen wirklich nach diesem interessanten und erlebnisreichen Jahr auf eine Normalisierung der Situation im kommenden(!) Frühjahr.
Ab sofort ist unser Bockbier fertig und wir schenken es in unserer Gaststube und Biergarten wieder vom Fass aus. Wir wünschen zum Wohl!
Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt. Leider bin ich zu blöd und finde diese Veröffentlichung heute Abend immer noch nicht, aber diese ist ab Morgen gültig.
Darin steht anscheinend folgendes für uns Relevantes (Natürlich unter Vorbehalt):
Die 7-Tage-Infektionsinzidenz wird abgelöst. Aber dann doch nicht ganz: Ab Inzidenz von 35 gilt die bekannte 3G-Regel in Innenräumen.
An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel.
Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. In geschlossenen Räumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Allerdings entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist nun der neue Maskenstandard in Bayern.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos. Jeder darf also wieder mit jedem und egal aus wieviel Hausständen etc.
Über die Kontaktnachverfolgung habe ich derzeit noch nichts in Erfahrung bringen können, dann wird das wahrscheinlich weiter so gehandhabt.
Wir versuchen Sie weiter auf dem Laufenden zu halten.