Staatsministerium hat zugestimmt

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seine Zustimmung zur vorgelegten Allgemeinverfügung des Landratsamts Neu-Ulm für weitere Öffnungsschritte erteilt. Damit ist es nun amtlich möglich unseren Biergarten am Mittwoch, den 02.06.2021 unter Auflagen zu öffnen. Zu Ihrer Information: Die Inzidenz im LK-Neu-Ulm ist gegenüber gestern leicht gestiegen (Heute 64,5) – das hat aber noch keine Auswirkungen da wir uns im Korridor zwischen 50 bis 100 befinden. Deshalb noch einmal der Hinweis: Die Auflagen machen nicht wir (!) und diese sind zum einen Inzidenz abhängig (Landkreise) und zum andern gibt es auch noch Unterschiede bei den Bundesländern. Wir würden uns jedenfalls – trotz der Herausforderungen und Umstände – riesig freuen, wenn jemand vorbei kommt. Wir versuchen einfach das Beste aus der Situation zu machen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wir denken gemeinsam klappt das.