Folgende neue Corona Regelungen gelten ab Sonntag, den 7.11.

Aufgrund der aktuellen bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich Änderungen:

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm über dem Wert von 300 Fällen pro 100.000 Einwohnern liegt und die Auslastung der Intensivbetten über 80% beträgt gelten für den Landkreis Neu-Ulm ab Sontag, den 7. November 2021 die Regelungen der Krankenhausampel für die Stufe Rot!

Das bedeutet: Es gilt 3G Plus. Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske (Absetzen nur am Tisch erlaubt). Der Zutritt ist nur für vollständig geimpfte und genesene Personen sowie für Personen die einen aktuellen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können möglich!  Ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest ist nicht ausreichend. Unverständlicher Weise scheinen die Vorgaben dabei verschärft zu sein: Erleichterungen zur Maskenpflicht, Abstand oder Personenobergrenzen sind nicht möglich.