Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2020

Gestern am Donnerstag, den 14. Mai 2020 wurde nun die Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung endlich veröffentlicht. In dieser Aktualisierung wurde nun offiziell bekannt gegeben das die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle im Freien, insbesondere in Wirts- und Biergärten bis 20:00 Uhr unter zahlreichen Auflagen erlaubt ist. Somit haben wir nun etwas in der Hand mit dem wir arbeiten können und es uns erlaubt kommende Woche unseren Biergarten zu öffnen.