Corona-Ampel – Warnstufe Rot im Landkreis Neu-Ulm
Weil der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat, gelten für den Landkreis aktuell folgende Maßnahmen (Stufe Rot):
- Es dürfen sich maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten privat und im öffentlichen Raum treffen ( – also an einen Tisch setzen!)
- Private Feiern sind mit maximal 5 Personen oder Mitgliedern aus zwei Haushalten erlaubt
- Sperrstunde ab 22:00 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22:00 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22:00 Uhr