Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums vom 16.03.2020

Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat am 16.03.2020 aufgrund Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie bekanntgegeben ( Az. 51-G8000-2020/122-67 ).
Geänderte Öffnungszeiten bis auf weiteres: tägliche Schließung unseres Betriebes um 15:00 Uhr.
Wir erachten diese Entscheidung in der momentanen Situation für sinnvoll. Halten es aber auch für sinnvoll hier bei uns auf dem Land noch die Möglichkeit zum Einkehren in dieser Zeit unter den bestimmten Sicherheitsvorkehrungen zu erlauben und gehen davon aus dass unsere Gäste die Situation gut einschätzen und auch bei Krankheitsanzeichen oder Kontakten zu Betroffenen fern bleiben um eine weitere Verbreitung des Virus nicht zu unterstützen!