INFORMATION: Wir dürfen und haben wieder geöffnet.
Es gibt derzeit immer wieder neue Informationen.
Näheres unter aktuell
Hallo und vielen Dank für Ihr Interesse!
Das Corona-Virus bestimmt immer noch unser Leben. Nach 7 Monaten haben wir nun endlich wieder geöffnet. Die Auflagen machen nicht wir (!) und diese sind zum einen Inzidenz abhängig (Landkreise) und zum andern gibt es auch noch Unterschiede bei den Bundesländern. Deshalb ist es normal das in den verschiedenen Landkreisen/Bundesländern unterschiedliche Vorgaben erfüllt werden müssen und diese stehen auch unter einer ständigen Veränderung.
Wir würden uns jedenfalls – trotz der Herausforderungen und Umstände – riesig freuen, wenn jemand vorbei kommt. Wir versuchen einfach das Beste aus der Situation zu machen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wir denken gemeinsam klappt das.
In diesem Sinne würden wir uns freuen Sie wieder bei uns persönlich begrüßen zu dürfen!
Aktuelle Situation nach der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021
Es gibt nur noch drei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz kleiner 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100 und über 100 (Der bisherige Inzidenzbereich kleiner 35 entfällt).
Wie lange es dauert bis die jeweiligen Regeln des Inzidenzbereiches gelten – können Sie anhand der folgenden Darstellung erkennen. Ausschlaggebend ist bei uns die 7-Tages-Inzidenz des LK-Neu-Ulm. Als Beispiel entfällt die Testpflicht bei uns am 7. Tag, wenn die Inzidenz 5 Tage in Folge unter 50 ist. 
Die folgende Grafik soll einen Überblick geben wann und wer unter welchen Bedingungen einen Test beim Besuch der Gastronomie benötigt. Eventuell werfen Sie auch einen Blick auf unseren Fragen/FAQ Bereich weiter unten mit näheren Erläuterungen.
Selbstverständlich nur unter den bekannten Regeln vom letzten Jahr – es kann nur gelingen, wenn wieder jeder sich an die Regeln hält und mitmacht!
FRAGEN / FAQ
Damit das alles funktioniert und der Virus sich nicht weiter verbreitet brauchen wir Ihre Hilfe und auch Geduld beim Einkehren! Denn Sie müssen sich an folgende Regeln bzw. Auflagen halten:

In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen (auch im Außenbereich) außer am Tisch selbst sollen Sie eine FFP2-Maske tragen. Also immer beim Aufstehen vom Tisch, egal ob zur Toilette oder Ausschank. Auch beim Betreten des Biergartens. Eigentlich so wie letztes Jahr mit dem Unterschied das jetzt FFP2-Masken verlangt werden. Und nicht wundern – es ist Rechtens wenn wir MitarbeiterInnen OP-Masken benutzen.
Es gelten die gängigen Hygieneregeln, wie gründliches Händewaschen sowie die Abstands- regel auf Laufwegen und im Toilettenbereich. Bitte beachten Sie auch die Nies- und Husten- etikette.
Am Tisch selbst muss kein Abstand eingehalten werden, wenn Sie mit Personen an einem Tisch sitzen, die nicht unter die allgemeinen Kontaktbeschränkungen fallen. Da es ja nur erlaubt ist an den Tisch gemeinsam zu sitzen unter den Bedingungen der Kontaktbeschränkungen. Auf den Laufwegen und im Toilettenbereich müssen Sie Abstand halten (FFP2 Maske nicht vergessen). Die Tische wurden mit ausreichendem Abstand aufgestellt.
Halten Sie Abstand zu anderen Gästen und vergessen Sie nicht, sich die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Wenn jeder mitmacht und etwas aufpasst ist das kein Problem, wie sich letztes Jahr heraus gestellt hat.