INFORMATION: Wir dürfen und haben  wieder geöffnet. 

Es gibt derzeit immer wieder neue Informationen.

Näheres unter aktuell

Wichtige Änderung:

Wichtige Änderung:

In Innenräumen, also Gaststube/Wirtschaft usw. ist der Eintritt derzeit nur noch für geimpfte und genesene Gäste erlaubt! Bitte bringen Sie die nötigen Nachweise mit. 

Hallo und vielen Dank für Ihr Interesse!

Das Corona-Virus bestimmt immer noch unser Leben. Nach 7 Monaten haben wir nun endlich wieder geöffnet. Die Auflagen machen nicht wir (!) und diese sind zum einen Inzidenz abhängig (Landkreise) und zum andern gibt es auch noch Unterschiede bei den Bundesländern. Deshalb ist es normal das in den verschiedenen Landkreisen/Bundesländern unterschiedliche Vorgaben erfüllt werden müssen und diese stehen auch unter einer ständigen Veränderung.

Wir würden uns jedenfalls – trotz der Herausforderungen und Umstände – riesig freuen, wenn jemand vorbei kommt. Wir versuchen einfach das Beste aus der Situation zu machen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wir denken gemeinsam klappt das.

In diesem Sinne würden wir uns freuen Sie wieder bei uns persönlich begrüßen zu dürfen!

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Aktuelle Situation nach der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021

Es gibt nur noch drei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz kleiner 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100 und über 100 (Der bisherige Inzidenzbereich kleiner 35 entfällt). 

Wie lange es dauert bis die jeweiligen Regeln des Inzidenzbereiches gelten – können Sie anhand der folgenden Darstellung erkennen. Ausschlaggebend ist bei uns die 7-Tages-Inzidenz des LK-Neu-Ulm. Als Beispiel entfällt die Testpflicht bei uns am 7. Tag, wenn die Inzidenz  5 Tage in Folge unter 50 ist. 

Die folgende Grafik soll einen Überblick geben wann und wer unter welchen Bedingungen einen Test beim Besuch der Gastronomie benötigt. Eventuell werfen Sie auch einen Blick auf unseren Fragen/FAQ Bereich weiter unten mit näheren Erläuterungen.

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Selbstverständlich nur unter den bekannten Regeln vom letzten Jahr – es kann nur gelingen, wenn wieder jeder sich an die Regeln hält und mitmacht!
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FRAGEN / FAQ

  • 16. März 2020

    Gaststätten dürfen ab diesem Tag nur noch bis 15:00 Uhr geöffnet haben.

  • 20. März 2020

    Komplette Schließung

  • 19. Mai 2020

    Wiedereröffnung Biergarten bis 20:00Uhr

  • 02.11.2020

    Wiederholte Komplette Schließung

  • 02.06.2021

    Wiedereröffnung nach 7 Monaten unter Auflagen

Damit das alles funktioniert und der Virus sich nicht weiter verbreitet brauchen wir Ihre Hilfe und auch Geduld beim Einkehren! Denn Sie müssen sich an folgende Regeln bzw. Auflagen halten: 

Corona

Bei eigenen Krankheitsanzeichen und Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen auf einen Besuch verzichten

Corona

Beim Betreten des Betriebes und bei Bewegungen im Gebäude ist eine FFP2-Maske zu tragen – ausgenommen am Tisch.

Corona

Mindestabstand 1,5 m wahren

Corona

Abstände auf Laufflächen und im Toilettenbereich einhalten

Corona

Kontaktbeschränkungen beachten. Gemeinsames Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstandes ist nur den Personen gestattet, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist.

Corona

Es gibt eine Gästeliste. Kontaktdaten einer Hauptperson (Name, Vorname, Telefonnummer, Personenzahl, Uhrzeit) müssen eingetragen werden.

Corona

Nies- und Hustenetikette wahren